Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bildungswelt Feringapark GmbH (BWF)
§ 1 Anmeldung/Vertragsschluss
1. Für die Teilnahme an einem Kurs der BWF ist eine vorherige Anmeldung erforderlich, welche nur schriftlich, per Post, vor Ort, oder per Fax erfolgen kann. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Anmeldung wird mit Zugang bei BWF verbindlich.
2. Der Vertragsschluss zwischen dem Teilnehmer und BWF erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung des Teilnehmers durch BWF.
3. Angebote von BWF sind freibleibend.
4. Handelt es sich bei dem Teilnehmer um einen Minderjährigen, so kommt der Vertrag zwischen BWF und dessen Erziehungsberechtigten zustande (Vertrag zugunsten Dritter).
§ 2 Kursbetrieb
Soweit Kurse der BWF in mehreren Parallelgruppen durchgeführt werden, behält sich BWF die Zusammenstellung der Gruppen vor. Wünsche der Vertragspartner wird BWF soweit möglich berücksichtigen.
§ 3 Vertragslaufzeit/Kündigung
1. Soweit für den jeweiligen Kurs eine Probezeit vereinbart wurde, ist der Vertragspartner berechtigt, das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Probezeit zu deren Ende zu kündigen; im Falle der wirksamen Kündigung werden bereits bezahlte Kursgebühren zeitanteilig erstattet.
2. Bei HAB - Kursen verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die Laufzeit eines weiteren HAB - Kurses, wenn keiner der Vertragspartner das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kurses kündigt. Für den Verlängerungszeitraum ist die im Zeitpunkt der Verlängerung maßgebliche Kursgebühr zu entrichten. Eine weitere Probezeit ist in diesem Fall nicht vereinbart.
3. Kündigung und Storno bedürfen der Schriftform.
§ 4 Preise/Fälligkeit
1. Die Preise der BWF verstehen sich als Gesamtpreise für den jeweils gebuchten Kurs.
2. Bei Einmalzahlung ist der Gesamtbetrag bis spätestens zwei Werktage vor Beginn des Kurses zahlbar.
3. Bei Ratenzahlung sind die monatlichen Raten bis jeweils zum 3. Werktag eines Kalendermonats im Voraus zahlbar. Tritt ein Vertragspartner in einen laufenden Kurs ein, so ist die anteilige Teilnahmegebühr für diesen Monat bis zum 3. Werktag nach Eintritt im Voraus zahlbar.
4. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Ausschluss eines Teilnehmers
1. BWF behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer, der nachhaltig den Kursablauf stört, oder wenn sonstige verhaltensbedingte Gründe in der Person des Teilnehmers vorliegen, die einen geregelten Ablauf des Kurses ganz oder teilweise ausschließen, von der jeweiligen Kurseinheit auszuschließen.
2. Das Recht der BWF zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses bleibt unberührt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Nichterscheinen eines Teilnehmers
1. Nimmt ein Teilnehmer - entschuldigt oder unentschuldigt - an einer oder mehren Kurseinheiten nicht teil, so führt BWF den Kurs mit den erschienenen Teilnehmern durch. Ein Nachholtermin bzw. eine anteilige Erstattung der Kursgebühr findet nicht statt.
§ 7 Lehrkörper/Ausfall einer Lehrkraft
1. BWF ist im Interesse der Erhaltung der Kontinuität darum bemüht, die einzelnen Gruppen stets von den gleichen Lehrkräften betreuen zu lassen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
2. Für den Fall, dass eine Lehrkraft - gleich aus welchen Gründen - an der Leitung eines Kurses verhindert ist, wird sich BWF darum bemühen, kurzfristig für einen qualifizierten Ersatz zu sorgen.
3. Soweit Kurse in mehreren Parallelgruppen durchgeführt werden, behält sich BWF das Recht vor, diese Gruppen, bis eine qualifizierte Ersatzkraft zur Verfügung steht, zusammenzulegen.
4. Steht BWF - gleich aus welchen Gründen - eine qualifizierte Lehrkraft nicht zur Verfügung, so behält sich BWF das Recht vor, die Kurse zeitweise oder vollständig abzusagen. Hiervon wird sie - soweit erreichbar - die Vertragspartner möglichst zeitnah in Kenntnis setzen. In diesem Fall findet eine anteilige Erstattung der Kursgebühren statt.
§ 8 Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl nach Kursbeginn
Reduziert sich die Teilnehmerzahl bei einem Kurs, für welchen eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist, auf einen Teilnehmer, so ist BWF berechtigt, ab diesem Zeitpunkt die Kursgebühr in der Höhe geltend zu machen, die für einen vergleichbaren Einzelunterricht anfallen würde. Der Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
§ 9 Haftung
Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen haftet BWF für Schäden gleich welcher Art, aus welchem Rechtsgrund auch immer, auch für Pflichtverletzungen von Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie vertragswesentlicher Pflichten. Für Schäden aus schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet BWF in jedem Fall nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im übrigen ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen.
Bei Vermietung der Räume haftet der Mieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden (Vermögensschäden), die während der Mietdauer durch ihn, seine Beauftragten und Besucher verursacht werden. Er hat die BWF von allen Schadensersatzansprüchen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden können, freizustellen. Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Beauftragten und Besucher übernimmt die BWF keine Haftung. Der Mieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietdauer den Mietgegenstand zu räumen sowie alle dazugehörenden Einrichtungen in ihrem ursprünglichen Zustand zu übergeben. Die BWF ist berechtigt, Räumungs- bzw. Wiederherstellungsarbeiten auf Kosten des Mieters selbst durchführen zu lassen. Der Mieter haftet der BWF für den durch Schäden am Mietgegenstand oder ihre notwendige Beseitigung entstehenden Mietausfall. Die BWF haftet nur für Schäden, die auf mangelnder Beschaffenheit des Mietgegenstandes oder auf schuldhafter Verletzung der von ihr übernommenen Verpflichtungen beruhen. Für Versagen irgendwelcher Einrichtungen und Betriebsstörungen oder sonstige, die Nutzung des Mietgegenstandes beeinträchtigende Ereignisse haftet die BWF nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Ausschließlichkeit
Der Anmeldende verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der letzten Unterrichtsdurchführung, den jeweiligen Lehrer weder für sich selbst, noch für Dritte im Auftrag oder durch eigene Vermittlung in Anspruch zu nehmen.
§ 11 Sonstiges
1. Erfüllungsort ist München.
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist - soweit gesetzlich zulässig - München.
3. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Stand: Januar 2018